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BAFA legt für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine Handreichung zum Thema “Risikoanalyse” vor

Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) legt das BAFA eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ vor “Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umwetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“. Diese unterstützt Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Die Handreichung fasst die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten auf. Dies sind beispielsweise Hinweise zu: Unterschied zwischen regelmäßigen Risikoanalysen und anlassbezogenen Risikoanalysen; Perspektivwechsel bei der Risikoanalyse: Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang von Lieferketten unterscheiden sich von betriebswirtschaftlichen Risikoanalysen; Umsetzung der Risikoanalyse: Zentrales Element ist die Transparenz. Das BAFA arbeitet zur Zeit an weiteren Handeichungen z.B. zu Beschwerdemechanismen. Anwalt Robert Grabosch hat auf twitter kurz zusammengefasst, was das BAFA von Unternehmen bei der Risikoanalyse erwartet

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