Sustainable Fashion

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Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie: Neue Regeln für Textilien, aber keine Reduktionsziele


Die Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bringt bedeutende Veränderungen für die Textilbranche. Erstmals wird eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilunternehmen und Modemarken eingeführt. Das bedeutet:

Verpflichtende EPR-Systeme in allen Mitgliedstaaten: Unternehmen müssen für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Textilien zahlen sowie Maßnahmen zur Reparatur und Wiederverwendung finanzieren.
Gilt für alle Akteure – egal, ob sie aus der EU stammen oder von außerhalb auf den europäischen Markt liefern.
Gebührenmodell mit Anreizen: Die Höhe der Abgaben hängt nicht nur vom Recyclinganteil ab, sondern auch von den Geschäftspraktiken der Unternehmen.
E-Commerce wird adressiert: Anerkennung, dass der wachsende Onlinehandel Herausforderungen für die Kreislaufwirtschaft darstellt.

Keine Reduktionsziele: Die Richtlinie setzt keine Vorgaben zur Verringerung des Textilabfalls.
Kein Mechanismus zur Unterstützung betroffener Regionen: Länder, die große Mengen an gebrauchten Textilien aus der EU erhalten, profitieren nicht von den EPR-Gebühren.
Matratzen ausgenommen: Herstellerverantwortung für Matratzen bleibt unberücksichtigt.

📢 Fazit: Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verantwortung in der Textilindustrie – doch echte Kreislaufwirtschaft erfordert mehr als nur Recycling. Jetzt braucht es klare Reduktionsziele und faire Verteilung der Mittel!


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