Gutachten zu Menschenrechten und unternehmerischen Sorgfaltspflichten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWK
Der Beirat sieht die Gefahr, dass sich Unternehmen ganz aus problematischen Lieferländern zurückziehen könnten, wenn die Einhaltung der Sorgfaltspflichten hohe Kosten verursacht. Um dieser Gefahr zu begegnen, macht der Beirat Vorschläge zur Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten „Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten – Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)„. Laut Meinung des Beirats sollte in Ländern, in denen Menschen- und Arbeitnehmerrechte vom Staat effektiv durchgesetzt und Verletzungen vor unabhängigen Gerichten verhandelt werden können, auf ein präventives Risikomanagement verzichtet werden. Für Länder, deren Rechtssystem weniger verlässlich ist, sollte es Positiv- und Negativlisten für dort ansässige Firmen geben. Der Beirat argumentiert zudem, dass es anmaßend wäre, wenn die EU ihre Standards und Wertvorstellungen allen anderen Ländern vorschreiben würde. Transparenz über die Produktionsbedingungen im Ausland könne über Fair-Trade, Öko- und Tierwohlsiegel hergestellt werden. Weitergehende Nachhaltigkeitsziele sollten jedoch laut des Rates keinen Eingang in Lieferkettengesetze finden. Die Forscher*innen sehen auch einen möglichen Konflikt zwischen Wettbewerbsrecht und unter anderem im Lieferkettengesetz vorgesehenen Absprachen zwischen Unternehmen zur besseren Durchsetzung von Menschenrechten. Um nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, müsse das EU-Wettbewerbsrecht geändert werden. Die Empfehlungen des Beirats ignorieren damit aber weitgehend den Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Mit freundlicher Genehmigung von FEMNET