EU-Regierungen beschließen allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie

Fokus auf Textilien und Schuhe für ökologische Nachhaltigkeit
Auf der Tagung des Rates „Umwelt“ in Luxemburg haben die EU-Regierungen ihre allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie angenommen. Diese Überarbeitung konzentriert sich speziell auf den Textil- und Lebensmittelsektor. Der Standpunkt des Rates wird nun in die Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Parlament einfließen, die nach dem Sommer unter der ungarischen Ratspräsidentschaft stattfinden werden.
Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien
Die Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Festlegung einheitlicher Regeln für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor. Diese Systeme zielen darauf ab, die Abfallbewirtschaftung effizienter zu gestalten und Anreize für ein besseres Produktdesign zu schaffen. Der Rat hat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag durch zwei bemerkenswerte Änderungen verbessert:
- EPR-Gebühren auf der Grundlage der Produktmenge: Die von den Marken in die EPR-Systeme eingezahlten Gebühren werden sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Produkte richten, nicht nur nach ihrem Gewicht. Dies stimmt mit dem Standpunkt des Parlaments überein, wobei der Rat den Vorbehalt „gegebenenfalls“ hinzufügt.
- Ökologisch modulierte Gebühren: Die Gebühren werden Geschäftspraktiken berücksichtigen, die zu Überproduktion und vorzeitiger Entsorgung von Kleidung führen. Diese Änderung, die von Österreich, Finnland, Frankreich und den Niederlanden vorangetrieben wurde, erkennt an, dass Überproduktion ein Hauptproblem ist, nicht nur Fehlfunktionen oder Abnutzung von Produkten.
Wichtige Ergänzungen und Verbesserungen
Mit der Annahme dieses Textes durch den Rat wird die Problematik der Überproduktion und die Notwendigkeit nachhaltigerer Praktiken klar anerkannt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören:
- Äußere Haltbarkeit: Der Rat weist darauf hin, dass die äußere Haltbarkeit von Produkten, nicht ihre innere Qualität, häufig die Ursache für eine vorzeitige Entsorgung ist, was zu übermäßigem Verbrauch und erhöhtem Abfallaufkommen führt.
- Abfallverringerung und Recycling: Die neue Verordnung wird sich mit bedenklichen Stoffen befassen, das Abfallaufkommen verfolgen und die Recyclingpraktiken verbessern, um die Umweltauswirkungen zu verringern. Dazu gehören auch Maßnahmen, die verhindern, dass Kunstfasern in die Umwelt gelangen und zur Verschmutzung durch Mikroplastik beitragen.
Bereiche für weitere Verbesserungen
Auch wenn die Änderungen des Rates positiv sind, könnten mehrere Bereiche von einer weiteren Verbesserung profitieren:
- Konkrete Verpflichtungen: Der Text enthält keine konkreten Verpflichtungen zur Festlegung von Zielen für die Bewirtschaftung und Verringerung von Textilabfällen. Der Rat schlägt vor, Ziele für Abfallvermeidung, -sammlung, -wiederverwendung und -recycling erst ab Dezember 2028 in Betracht zu ziehen, wodurch sich einheitliche und harmonisierte Ziele für EPR-Systeme möglicherweise verzögern.
- Globale Rechenschaftspflicht: Obwohl der Text den zunehmenden Export von Alttextilien anerkennt, fehlen Bestimmungen zur Übertragung von EPR-Gebühren zur Unterstützung von Regionen, die von diesen Exporten betroffen sind. Es gibt jedoch eine neue Vorschrift, nach der die Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) über den Export von Alttextilien Bericht erstatten müssen.
- Umsetzungszeitraum:
Die vorgeschlagene Umsetzungsfrist wird auf 24 Monate verlängert, was die Einführung von EPR-Systemen über die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilien um Januar 2025 hinaus verzögern könnte.
- Gemischte Kommunalabfälle: Der Rat schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten von den Herstellern verlangen können, die Kosten für Textilien, die in gemischten Kommunalabfällen landen, zu tragen, was die Flexibilität erhöht, aber die Umsetzung möglicherweise erschwert.
Einbeziehung von Interessenvertretern
Der Rat hat strenge Bestimmungen zum Schutz der Sozialwirtschaft beibehalten, ist aber der Forderung des Parlaments nach Einbeziehung aller Interessengruppen in die Verwaltung des EPR-Systems nicht vollständig gefolgt. Er hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, von den Betreibern kommerzieller Wiederverwendungssysteme Beiträge zu verlangen, was das Verursacherprinzip untergraben könnte, auch wenn dies weiterhin freiwillig ist und die Beiträge niedriger wären als die der Hersteller.
Die Annahme des allgemeinen Konzepts für die Abfallrahmenrichtlinie durch den Rat ist ein positiver Schritt hin zu nachhaltigeren Textilpraktiken in der EU. Es gibt zwar noch Verbesserungsmöglichkeiten, aber die Anerkennung der Überproduktion und der Probleme mit der äußeren Haltbarkeit ist ein wichtiger Fortschritt. Die kommenden Triloge werden für die Verfeinerung dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass sie die ökologische Nachhaltigkeit im Textil- und Schuhsektor wirksam angehen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des EEB und in Beiträgen auf Twitter und LinkedIn sowie in der Pressemitteilung des Rates.
Siehe die Pressemitteilung des EEB
Siehe die Pressemitteilung des Rates.